Die Kindertagespflege ist eine anerkannte Betreuungsform der öffentlichen Jugendhilfe. Sie bietet Kindern eine verlässliche, individuelle Betreuung in einem überschaubaren und familiennahen Rahmen. Kennzeichnend ist die kleine Gruppengröße: In der Regel betreut eine Tagespflegeperson maximal fünf Kinder gleichzeitig. In der Großtagespflege kümmern sich zwei bis drei Betreuungspersonen gemeinsam um bis zu zehn Kinder.
Kindertagespflege ist gesetzlich geregelt und setzt eine Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt voraus. Sie ist eingebunden in ein System aus fachlicher Beratung, pädagogischer Begleitung und Qualitätssicherung. Als öffentlich gefördertes Angebot stellt sie für Familien nicht nur eine flexible, sondern auch eine gut finanzierbare Betreuungsmöglichkeit dar.
Tagespflegepersonen betreuen Kinder in ihrem eigenen Haushalt in einem familiären Umfeld – in kleinen Gruppen von maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern.
Die Betreuung kann – außer im Haushalt der Eltern oder im Haushalt der Tagespflegeperson – auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen.
In Großtagespflegestellen arbeiten bis zu drei Personen gemeinsam und betreuen dabei maximal zehn Kinder gleichzeitig.
Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) am 1. August 2005 wurde die Kindertagespflege in Bayern in die gesetzliche Förderung aufgenommen. Seitdem ist sie ein gleichwertiger Bestandteil der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungslandschaft im Freistaat.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellt auf seiner Website umfassende Informationen rund um die Kindertagespflege zur Verfügung – von rechtlichen Grundlagen über Qualifizierungswege bis hin zu Fördermöglichkeiten.
Die Qualität in der Kindertagespflege wird durch klare gesetzliche Vorgaben und verbindliche Standards sichergestellt, die bundesweit im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt sind. In Bayern wird diese Regelung durch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) ergänzt und konkretisiert. Diese gesetzlichen Grundlagen schaffen die Basis für ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot, das sowohl die Bedürfnisse der Kinder als auch die Erwartungen der Eltern erfüllt.
Verpflichtende Qualitätsstandards
Die gesetzlichen Regelungen definieren Mindestanforderungen, die in der Kindertagespflege einzuhalten sind. Diese umfassen unter anderem:
Tagespflegepersonen sind in ein professionelles Netzwerk eingebunden, das ihnen kontinuierliche Unterstützung und fachliche Begleitung bietet. Die Fachberatung übernimmt dabei vielfältige Aufgaben:
Kindertagespflege ist ein bedeutsamer Bildungs- und Lernort und Tagespflegepersonen sind Bildungs- und Entwicklungsbegleiter der ihnen anvertrauten Kinder.
Tagesmütter und Tagesväter qualifizieren sich in Bayern im Rahmen einer Grundqualifizierung von mind. 160 Unterrichtseinheiten basiert auf dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI), dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) oder dem Qualifizierungsplan Bayerisches Landesjugendamt.
Zusätzlich bilden sich Tagesmütter und Tagesväter jährlich mit mindestens 15 Unterrichtseinheiten weiter.
Tagesmütter und Tagesväter sind geprüft: Zur Aufnahme der Tätigkeit brauchen sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Jugendamt, vor Aufnahme in die Grundqualifizierung werden sie auf ihre Eignung überprüft.
Ein wesentliches Merkmal der Kindertagespflege ist die hohe Bindungsqualität, die durch die enge und verlässliche Beziehung zwischen der Tagespflegeperson / dem kleinem Team in der Großtagespflege und dem Tageskind entsteht. Besonders für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren ist diese Bindung von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage für Bildung, Sicherheit und eine aktive Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt bildet. Die persönliche und intensive Betreuung in der Kindertagespflege schafft ein Umfeld, das die emotionale Stabilität und das Vertrauen des Kindes fördert.
Der Begriff „familiennah“ beschreibt die pädagogische Besonderheit der Kindertagespflege. Kinder werden in kleinen Gruppen betreut, die ihnen überschaubare und sichere Strukturen bieten. Diese Betreuungsform ermöglicht es der Tagespflegeperson, individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen und dabei sowohl Geborgenheit als auch Förderung zu gewährleisten. Die überschaubaren Gruppengrößen schaffen eine ruhige und stressfreie Atmosphäre, die das Kind zum Entdecken, Lernen und Wohlfühlen ermutigt.
In der Kindertagespflege ist der Alltag selbst der Rahmen für Bildungsprozesse. Durch alltägliche Situationen – sei es beim Spielen, Essen, Anziehen oder Erkunden der Umgebung – wird das Kind in seiner Entwicklung gefördert. Diese alltäglichen Erfahrungen verbinden Betreuung und Bildung auf natürliche Weise und vermitteln dem Kind grundlegende Kompetenzen, wie Selbstständigkeit, soziale Fähigkeiten und Problemlösungsstrategien.
Die Tagespflegeperson agiert an der Schnittstelle zwischen Betreuung und Familiensystem. Sie nimmt die Rolle einer Bezugsperson ein, die nicht nur fürsorglich und stabilisierend wirkt, sondern auch Bildungsprozesse initiiert und begleitet. Durch den intensiven Austausch mit den Eltern wird zudem eine enge Verbindung zwischen der häuslichen Umgebung und der Betreuungssituation geschaffen. Dies stärkt die Kontinuität in der Erziehung und ermöglicht es dem Kind, sich sicher und geborgen zu fühlen.
Die Kindertagespflege bietet durch ihre hohe Bindungsqualität, die familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen und die Alltagsorientierung ideale Voraussetzungen für die frühkindliche Bildung und Entwicklung. Gerade für die Jüngsten ist diese Betreuungsform eine wertvolle Ergänzung und Alternative zu institutionellen Angeboten. Sie verbindet persönliche Zuwendung, Stabilität und Bildung in einem geschützten Rahmen und legt so den Grundstein für ein gesundes und positives Aufwachsen.