Qualifizierung Fortbildung

I. Qualifizierung als Grundlage für die Erteilung der Pflegeerlaubnis

Mindestvoraussetzungen in Bayern

Der Freistaat Bayern fördert die Kindertagespflege über das BayKiBiG wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für die staatliche Refinanzierung ist eine Mindestqualifikation von 160 Stunden notwendig.

Tagespflegepersonen, die Kinder vor dem vollendeten ersten Lebensjahr betreuen, werden staatlich refinanziert, wenn es sich um päd. Fachpersonal (z.B. Erzieherin) handelt, oder wenn eine Qualifikation im Umfang von mind. 300 Stunden nachgewiesen ist.

Grundlagen für die Planung von Qualifizierungsmaßnahmen

DJI-Curriculum

Das DJI-Curriculum mit einem Umfang von 160 Unterrichtseinheiten entspricht den Mindestanforderungen an die Grundqualifizierung in Bayern mit Ausnahme der Betreuung von Kindern unter 1 Jahr – hier ist eine Grundqualifizierung im Umfang von 300 UE erforderlich.

Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)

Das QHB verknüpft Theorie und Praxis in der Ausbildung. Der Umfang von 300 UE gliedert sich in eine tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung (160 UE) und eine tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (140 UE).

KITA HUB

Auf Plattform von KITA HUB sind ausgewählte Medien und Literatur zu vielen Themen eingstellt, die in der Betreuung von Babies und Kindern unter einem Jahr in der Kindertagespflege relevant sind.

II. Fortbildung

Fortbildungspflicht in der Kindertagespflege

Gemäß Art. 16 Abs. 2 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) sind Tagespflegepersonen verpflichtet, jährlich an einer geeigneten Fortbildung teilzunehmen. Diese gesetzlich verankerte Pflicht dient der Qualitätssicherung sowie der fachlichen Weiterentwicklung in der Kindertagespflege. Der Mindestumfang der jährlichen Fortbildung beträgt 15 Unterrichtseinheiten.

 Inhalte der Fortbildungen gemäß BEP

Die Fortbildungen für Tagespflegepersonen orientieren sich an den Zielen und Grundsätzen des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP). Im Mittelpunkt stehen dabei Themen, die zur Stärkung der pädagogischen Qualität und zur professionellen Weiterentwicklung beitragen. Mögliche Inhalte sind:

  • Bildung, Erziehung und Betreuung im Alltag der Kindertagespflege
  • Kindliche Entwicklungsprozesse und deren Begleitung
  • Gestaltung von Bildungs- und Bindungsbeziehungen
  • Beobachtung und Dokumentation kindlicher Entwicklung
  • Sprachliche Bildung und Förderung
  • Inklusion und Diversität
  • Kinderschutz und Kindeswohl
  • Zusammenarbeit mit Eltern
  • Reflexion der eigenen pädagogischen Haltung
  • Nachhaltigkeit und Umwelterziehung in der Kindertagespflege

Die Auswahl der Themen richtet sich nach den individuellen Bedarfen der Tagespflegepersonen und aktuellen fachlichen Entwicklungen.